Jährliche Pflichtfortbildungen für Alltagsbegleiter und Betreuungskräfte
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen müssen sich Alltagsbegleiter, die eine Schulung nach § 45a/b SGB XI absolviert haben, sowie Betreuungskräfte, die sich nach §§ 43b & 53b SGB XI weitergebildet haben, einmal jährlich für je 16 Unterrichtsstunden fortbilden.
Diese Fortbildungen stellen sicher, dass Sie als Alltagsbegleiter oder Betreuungskraft stets auf dem aktuellen Stand bleiben. So können Sie Ihre Fähigkeiten kontinuierlich weiterentwickeln, um hilfsbedürftige Menschen bestmöglich zu unterstützen.
Bei uns haben Sie die Möglichkeit, Ihre Pflichtfortbildungen bequem online durchzuführen. Dadurch sparen Sie Zeit und können Ihr Wissen von überall aus auffrischen, sei es von zu Hause oder unterwegs.
Außerdem ist die Online Pflege Akademie als Anbieter für die Registrierung beruflich Pflegender registriert. Für die Teilnahme können 8 Fortbildungspunkte je Fortbildung angerechnet werden (ID: 20240604).