Grundlagen der Alltagsbegleitung

Das Pflegeversicherungsgesetz fordert die jährliche Fortbildung für alle bereits qualifizierten Alltagsbegleiter nach § 45a und Betreuungskräfte nach § 53b SGB XI mit einem Mindestumfang von insgesamt 16 Unterrichtsstunden.

16-Stunden-Fortbildung

  • Was ist Alltagsbegleitung?
  • Rechtliche und organisatorische Grundlagen
  • Basiswissen über Krankheitsbilder und Behinderungsarten
  • Umgang mit Krisen und Notfallsituationen